Tippgeberprovision

Verdienen Sie mit Ihrer Empfehlung bis 5.000 €!

Bei einer Empfehlung zum Verkauf eines Hauses, einer Wohnung oder eines Grundstückes können Sie sich bei Quinti Immobilien eine Tippgeberprovision von 7% der Verkaufsprovision bis maximal 5.000 € sichern.

Und so einfach geht’s:

Ihre Nachbarn, Freunde, Familie oder Arbeitskollegen möchten ihre Immobilie verkaufen und haben Ihnen davon erzählt? Ein erster Schritt, um uns zu kontaktieren.

Wichtiges zur Tippgeberprovision:

Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns eine Mail! Sie nennen uns den Namen des Eigentümers, der seine Immobilie verkaufen möchte und wir kümmern uns um die weiteren Schritte.

Dazu nehmen wir Kontakt zum Eigentümer auf oder dieser meldet sich nach Ihrer Empfehlung bei uns. Die Kontaktaufnahme dient dann der Verifizierung des Eigentümers und des angebotenen Objektes.

Nach der Verifizierung schließt Quinti Immobilien mit dem Eigentümer einen Vermarktungsauftrag für die Vermittlung ab. Der Verkauf der Immobilie beginnt.

Sie erhalten Ihre Tippgeberprovision als Gutschrift auf Ihr Konto nach erfolgreichem Verkaufsabschluss und nach dem Zahlungseingang der Maklerprovision.

Voraus­setzungen

Sie stehen in keinem ehe- oder eheähnlichen Verhältnis mit dem Eigentümer.

Die Immobilie sollte noch nicht für den Verkauf bekannt und ebenso wenig öffentlich zum Verkauf angeboten sein. Das betrifft alle zugänglichen Möglichkeiten, wie Zeitung, Internet oder Aushänge.

Wir sind regional tätig. So sollte sich die zum Verkauf angebotene Immobilie in unserer Region befinden.

Wichtiges zur Tippgeberprovision:

Die Tippgeberprovision wird als Netto-Betrag nur an Privatpersonen und an nicht USt.-pflichtige an Unternehmen ausgezahlt. Bei USt.-pflichtigen Unternehmen zahlen wir Tippgeberprovision als Bruttobetrag aus. Beachten Sie in jedem Fall, dass Sie selbst für die Endversteuerung der Provision zuständig sind!

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