Folgende Sanierungsmaßnahmen sind fällig und müssen vom neuen Eigentümer wahlweise selbst ausgeführt oder beauftragt werden:
- Außenfassade
- Balkone
- Teilweise Elektrik
- Teilweise Innenräume
- 1 Badezimmer
Alle Angaben in diesem Exposé wurden nach bestem Wissen erstellt, erheben jedoch keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Die Grundrisse sind nicht maßstabsgerecht und dienen lediglich der Veranschaulichung. Das vorliegende Exposé ist als unverbindliche Information zu verstehen und kann nicht als Rechtsgrundlage herangezogen werden. Rechtskräftig ist ausschließlich der notariell abgeschlossene Kaufvertrag.